01 | 02 | 2022

Neue Wege für neue Räder - 4,4 Mio. Förderung für die Verbesserung der Radinfrastruktur im Landkreis

Die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr hat eine hohe Bedeutung für die Verkehrssicherheit, die Attraktivität der Region und den Klimaschutz. Hier setzt das Fördervorhaben „Neue Wege für neue Räder im Landkreis Lüchow-Dannenberg “ an: Die Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises hat im Verbund mit den Samtgemeinden Lüchow und Elbtalaue, sowie den Städten Hitzacker und Dannenberg, für diesen Zweck über 4,4 Mio. € Fördermittel eingeworben. Die erste Projektskizze wurde mit Antragshilfe der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) erstellt.

2023 und 2024 werden in diesem Rahmen drei Fahrradstraßen eingerichtet: Zwischen dem Schulcampus in Lüchow (über die „rote Scheune“) und Wustrow wird auf der Ortsverbindungsstraße eine der niedersachsenweit ersten Fahrradstraßen Außerorts errichtet und der Straßenbelag erneuert. Der Gehweg entlang der Straße bleibt erhalten. Weitere Fahrradstraßen sollen in der Bauernstraße in Hitzacker und der Marschtorstraße in Dannenberg eingerichtet werden. Die Regeln für Fahrradstraßen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, es gilt für alle Verkehrsteilnehmer Tempo 30.  Die Benutzung von Kfz muss mit gesonderter Freigabe „Kfz frei“ gestattet werden, dies ist für Hitzacker und Dannenberg geplant. Auf der Strecke zwischen Lüchow und Wustrow soll nach derzeitiger Planung die Freigabe nur für Anlieger erteilt werden.

Darüber hinaus sollen zwei Radvorrangrouten im Landkreis auf Ortsverbindungswegen entstehen: 1. Zwischen Dannenberg – über Pisselberg und Seerau – und Hitzacker; 2. Von Lüchow über die Orte Reetze, Satemin, Jabel, Schwiepke, Püggen, Zeetze, Klein Sachau und Groß Sachau nach Clenze. Radvorrangrouten ähneln vom Ansatz her Radschnellwegen: sie dienen zur Stärkung des Alltagsradverkehrs. Radschnellwege werden jedoch nur in bevölkerungsstarken Regionen mit mind. 2.000 Radfahrern pro Werktag (z.B. zwischen Lüneburg und Hamburg) eingerichtet und haben ein gesondertes Zeichen in der StVO. Radvorrangrouten eigenen sich besonders für den ländlichen Raum, da hier keine vergleichbar hohe Auslastung zu erwarten ist. Sie dürfen von Kfz befahren werden, jedoch  gilt Außerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h, innerorts auf 30 km/h. Weitere Bestandteile des Projektes sind die Errichtung von Fahrradboxen, Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und die Erneuerung der Radabstellanlagen an den weiterführenden Schulen in Lüchow und Hitzacker.

Ab dem 2. Halbjahr 2022 soll zudem landkreisweit ein Radverkehrskonzept entwickelt werden. Hierfür werden in Workshops alle interessierten Radfahrer einbezogen, um zu ermitteln welche Wege für den Alltagsradverkehr eine hohe Bedeutung haben und wo Verbesserungsbedarf besteht. Nach dem Vorbild des Fördervorhabens soll ein Radvorrangrouten-Netz im Landkreis entstehen, das die Attraktivität und Sicherheit für Radfahrende erhöht. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und halten Sie über unsere Website und die Presse auf dem Laufenden, wann und wo die Workshops stattfinden werden.

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